Wettbewerb zur Gestaltung der Bieler Fasnachts-Plakette 2027
Die Faschingszunft Biel schreibt den Wettbewerb zur Gestaltung der Bieler Fasnachts-Plakette 2027 aus. Ziel des Wettbewerbs ist es, einen kreativen und gestalterisch überzeugenden Entwurf für die Plakette 2027 zu prämieren.
Das Thema ist frei. Der Entwurf muss jedoch einen klar erkennbaren Bezug zur Stadt Biel/Bienne aufweisen.
Der Wettbewerb richtet sich an Grafikerinnen und Grafiker, Grafik-Studierende sowie kreative Gestalterinnen und Gestalter aller Art mit einer Affinität zur Bieler Fasnacht.
Anforderungen
Folgende Elemente müssen im Entwurf zwingend enthalten sein:
- die Jahreszahl 2027
- der Text Biel/Bienne
- der Text Carnaval
- das Bieler Stadtwappen (Beile)
- eine Fasnachtsfigur
Das Thema ist frei. Bevorzugt werden Entwürfe mit Bezug zu Biel/Bienne, seiner Umgebung, seinem baulichen Erbe, seinen öffentlichen Räumen oder anderen lokalen und regionalen Besonderheiten.
Nicht zugelassen sind Entwürfe mit diskriminierenden, rassistischen, sexistischen oder politisch beziehungsweise religiös verletzenden Inhalten.
Preis
Der prämierte Entwurf wird mit einem Preisgeld von CHF 1’000.– ausgezeichnet.
Eingabefrist
25. Mai 2026
Einreichung
Die Beiträge können per E-Mail, per Post oder über die Website eingereicht werden.
Per E-Mail an
daniel.lambert@faschingszunft.ch
Per Post an
Plakettenwettbewerb
p.A. Daniel Lambert
Tribeystrasse 25
3252 Worben
Über die Website per Formular:
Beurteilung
Die eingereichten Entwürfe werden von einer fachkundigen Jury anonym beurteilt. Massgebend sind insbesondere folgende Kriterien:
- Originalität
- Aktualität
- technische Umsetzbarkeit
- Präsentation
Offizielle Präsentation
Die ausgewählte Plakette wird an der Plakettenvernissage im September 2026 vorgestellt.
Rechtliches
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
- Zur Wahrung der Anonymität sind die Entwürfe ohne Unterschrift einzureichen.
- Jedem Entwurf ist eine kurze Beschreibung des Sujets beizulegen.
- Eingaben, die nach Ablauf der Eingabefrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Mit der Prämierung des Siegerentwurfs erwirbt die Faschingszunft Biel das Recht, diesen Entwurf als Plakette zu produzieren und zu verwenden, einschliesslich geringfügiger Anpassungen, soweit diese aus produktionstechnischen Gründen erforderlich sind. Die Urheberin oder der Urheber ist verpflichtet, den Entwurf auf Verlangen nachzubessern, sofern dies für die Produktion notwendig ist; ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht hierfür nicht.
Nicht prämierte Entwürfe können durch die Faschingszunft Biel ebenfalls für Kommunikations- und Werbezwecke verwendet werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden mit dieser Nutzung einverstanden.

